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Kilometerleasing beim Auto

Januar 24th, 2012 by admin

Wer sich dazu entschlossen hat, ein Auto zu leasen, anstatt es zu kaufen, dann ist er mit dem Konzept des Kilometerleasings gut beraten. Denn dies ist eine sehr gut kalkulierbare Leasingform. Dabei wird neben den üblichen Daten in den Leasingunterlagen eine Kilometerleistung festgehalten. Neben Mietsonderzahlungen, monatlichen Raten und Rechten und Pflichten des Leasingnehmers kommt so beim Fahrzeug Kilometerleasing auch eine (maximale) Kilometerleistung ins Spiel. Bei einer Leasinglaufzeit von 36 Monaten sind das beispielsweise in der Regel ca. 60.000 Kilometer.

Endet der Leasingvertrag, dann wird das Fahrzeug, wie beim Leasing üblich, zurückgegeben, und anhand der gefahrenen Kilometer wird abgerechnet, wie viel nachzuzahlen ist - bei überschreiten der Kilometerleistung - oder wie viel der Kunde zurückerstattet bekommt. Wurden innerhalb der Laufzeit also mehr als die vereinbarten 60000 Kilometer gefahren, dann berechnet der Leasinggeber einen festen Satz pro Zusatzkilometer. Bleibt man aber unterhalb dieser Schallgrenze, dann gibt es ebenfalls pro nicht gefahrenen Kilometer einen festen Betrag zurück. Dieser wurde auch zu Vertragsbeginn mit in diesen aufgenommen.

Liegt die Differenz zwischen der Nennlaufleistung und den real gefahrenen Kilometern unter 2.500, dann wird in der Regel nichts berechnet. Beachtet werden sollte jedoch, dass die Beträge bei beiden Fällen, also für zu viel und “zu wenig” gefahrene Kilometer, identisch sind.

Da die meisten Autofahrer ziemlich genau wissen, wie viel Kilometer sie pro Jahr zurücklegen, ist diese Form des Leasings besonders gut zu kalkulieren. Der Weg zur Arbeit, die wöchentliche Fahrt zum Supermarkt, sowie die zum Sportverein der Kinder und in den Urlaub sind auch meistens Größen, die man noch gut überblicken kann. Dennoch sollte man als Kilometerleaser sich etwas Spielraum lassen.

Aus diesen Daten kann also einigermaßen berechnet werden, wie viele Kilometer Fahrleistung über die Laufzeit des Vertrags zu erwarten sind. Wenn also die Berechnungen sorgfältig gemacht wurden, dann sind bei der Abschlussrechnung eigentlich keine bösen Überraschungen in der Form von Nachzahlungen zu erwarten.

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